Blog Demokratie heute

In unregelmäßigen Zeitabständen werde ich hier Gedanken, Vorschläge und Stellungnahmen über demokratische oder scheinbar demokratische Vorgänge äußern.


Vielleicht liest das jemand und schickt mir Kommentare, Zustimmungen oder Gegenargumente. Die Demokratie befindet sich nach meinen Feststellungen gerade im Umbruch. Junge Demokratien bemühen sich um die Stabilisierung der Institutionen, alte Demokratien stoßen an ihre Grenzen. Die Präsidialdemokratien haben Probleme mit der Gewaltenteilung, die repräsentativen Demokratien mit der Partizipation und der Repräsentanz und die direkten Demokratien mit der Kompliziertheit vieler Sachverhalte. Wohin geht die Entwicklung? Welche Rolle kann, soll und muss das Internet in Zukunft spielen?

Vielleicht finden wir ja gemeinsam einen Weg, unser Zusammenleben freundlicher, gerechter und im Einklang mit der Umwelt zu gestalten.


31. Januar 2019, 17:25

Die Zukunft der Europäischen Union

Es wird immer wieder behauptet, der Brexit würde das Ende der Europäischen Union einleiten. Noch ist der Brexit nicht vollzogen, aber es sieht so aus, als würde Großbritannien die EU tatsächlich verlassen. Das könnte tatsächlich ein Signal für einige Länder sein, den gleichen Weg zu gehen. Viele Länder werden die Vor- und Nachteile abwägen und dann eine Entscheidung treffen. Gefährdet sind nicht unbedingt die Nettozahler, z.B. die des Jahres 2017 neben GB 5,4 Mrd. Deutschland 10,7 Mrd., Frankreich 4,6 Mrd., Italien 3,6 Mrd., Schweden und die Niederlande je 1,4 Mrd., Österreich 0,9 Mrd., Belgien und Dänemark je 0,7 Mrd., Finnland 0,3 Mrd. und Irland 0,2 Mrd., sondern die Länder, die Schwierigkeiten haben, sich den Beschlüssen einer Mehrheit anzupassen.

Die Probleme der EU resultieren nicht nur aus dem Wegfall der 5,4 Mrd. Euro aus Großbritannien, sondern wesentlich an den veränderten Mehrheitsverhältnissen. Seit dem Vertrag von Lissabon sind für mehrere Politikfelder die einstimmigen Entscheidungen durch die doppelte Mehrheit ersetzt worden. Das bedeutet, dass jedes Mitgliedsland eine Stimme hat und dass zur Mehrheit auch eine bestimmte Mehrheit der Bürger erforderlich ist. Im Normalfall sind das 55% der Mitgliedsstaaten also bisher 16, künftig 15 und 65% der EU-Bevölkerung, bisher 333 Mio. Einwohner aus 512, künftig 290 Mio. aus 447. Während es mit Großbritannien für die Bürgermehrheit ausreichte, wenn sich die großen 5 Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien einig waren und für die Ländermehrheit noch 11 beliebige Länder zu gewinnen waren, wird dies künftig schwieriger sein und die kleineren und mittleren Länder gewinnen an Bedeutung. Die künftig großen 4 benötigen mindestens 13 Mitgliedsstaaten, um die Bevölkerungsmehrheit zu erreichen. Andererseits benötigen die 23 Staaten einen großen, um eine doppelte Mehrheit zu erhalten. Italien hat plötzlich einen ganz anderen Stellenwert, da dann nicht mal alle 23 benötigt würden. Wenn man jedoch die 16 Staaten addiert, die als positiv der EU gegenüber gezählt werden, reicht es auch ohne Italien, Polen und Ungarn. Da bereits heute über 1.000 Verstöße pro Jahr gegen EU-Recht zu verzeichnen sind, kann man sich ausrechnen, wann das Ganze kollabiert, wenn Entscheidungen mit knapper Mehrheit im Rat getroffen werden.

Neben dem Zahlenspielen wird es für die Zukunft wichtig sein, die EU neu auszurichten. Sollen die Nationalstaaten mehr Gewicht bekommen oder soll die Integration, die 1992 mit dem Vertrag von Maastricht begonnen wurde, weiter vorangetrieben werden. Ich möchte dazu zwei wichtige Politiker anführen, die unterschiedliche Standpunkte geäußert haben. Da ist zunächst der ehemalige Hamburger Bürgermeister Klaus von Dohnanyi, der sich in einer Talkshow im November 2018 u.U. ungewollt als Intergouvernementalist geoutet hat. Er vertrat den Standpunkt, dass der ehemalige Präsident des Europäischen Parlamentes, Martin Schulz, den Brexit gefördert hätte, da er für eine besondere Stärkung des EP eingetreten sei und die Wahl zum EP zur indirekten Wahl des Kommissionspräsidenten hochstilisiert hätte. Eine zu starke Zentralisierung würde die EU auf Dauer zerstören. Andererseits hat sich der französische Staatspräsident u.a. in seiner Rede im Deutschen Bundestag ebenfalls im November 2018 ganz klar als Föderalist bekannt. Er sprach davon, dass die EU mehr Souveränität benötige und dass die EU Dinge mache, für die sie nicht konzipiert worden sei. Deshalb müsse die EU moderner, demokratischer und effizienter werden, was nur von Deutschland und Frankreich vorangebracht werden könne.

Was ist zu tun? Zunächst sollte herausgefunden werden, welches Land welche Lösung bevorzugen würde. Sollte ein Europa der Vaterländer angestrebt werden, kann man im Prinzip alles so lassen wie bisher, allerdings ohne weitere Bestrebungen zur Erlangung einer stärkeren Integration. Es würde eine Wirtschafts- und Zollunion entstehen ohne weitere föderale Ambitionen. Die Mitglieder des Schengen-Abkommens und der Währungsunion würden ein stärkeres Eigenleben entwickeln, was de facto jetzt auch schon so ist. Die Rechte der nationalen Parlamente müssten allerdings weiter gestärkt werden, so dass Vorschläge der Kommission nicht nur mit einer unverbindlichen Stellungnahme versehen würden, sondern das Mitspracherecht erweitert würde. Die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Vorhaben der Kommission gibt es bereits jetzt. Die Kommission schickt den Entwurf aller Vorhaben an alle Parlamente, das sind im Jahr bis zu 1.000 Vorgänge. In den letzte 5 Jahren gaben die nationalen Parlamente 2.673 Stellungnahmen ab, davon waren 21 vom britischen Unterhaus. Das nur zur Bemerkung des Haupt-Brexiters Boris Johnson, der sagte, Großbritannien müsse das Joch der EU abschütteln. Noch eine Bemerkung zum angeblichen Verwaltungsmonster EU. Dieses „Monster“ hat so viel Personal wie die Stadtverwaltung von Paris und einen Etat wie die Bundesländer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfahlen zusammen.
Die sauberste Lösung wäre sicherlich eine Neugründung mit den Staaten, die eine stärkere Integration wünschen, bei gleichzeitigem Bestandsschutz der alten EU. Es könnte allerdings passieren, dass die alte EU den Weg der EFTA ginge. Bei einer Neugründung käme es aber darauf an, von vornherein die Institutionen so zu entwickeln, dass Legitimation, Repräsentation, Partizipation und Gewaltenteilung eindeutig geregelt sind. Es würde zu weit gehen, hier ein neues EU-Modell zu entwickeln. Was ich meine, möchte ich am Beispiel des Europäischen Parlamentes, das es seit 1979 gibt, erläutern. Obwohl es in allen Verträgen seit 1979 steht, dass das Parlament sich ein Wahlrecht geben soll, ist das bisher nicht gelungen. Im gültigen Vertrag steht nur außerdem, dass die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht erfolgen soll, dass das Parlament an der Gesetzgebung mitwirkt und dass die Bürger degressiv proportional vertreten sind. Zum Wahlrecht gibt es drei Beschlüsse des Rates mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes, 1976, 2002 und 2018.

Dass das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht demokratisch ist, da sich hinter dem Begriff der vertraglich vereinbarten degressiven Proportionalität eine Ungleichheit der Stimmen verbirgt, ist allgemein bekannt. Dies geschieht auch durch die Anwendung der unterschiedlichen nationalen Wahlrechte, z.B. lassen einige Staaten Vorzugsstimmen zu und einige haben Sperrklauseln eingeführt. Deutschland hatte ursprünglich ebenfalls eine Sperrklausel, die vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Das führte bei der letzten Wahl dazu, dass die 96 Sitze auf 14 Parteien entfielen. In dem Beschluss des Rates von 2018 ist festgelegt, dass Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen eine Sperrklausel von mindestens 2% haben müssen und zwar spätestens bei der Wahl 2024. Was wird passieren? Deutschland wird künftig nicht mehr einen, sondern drei Wahlkreise haben. Neben Deutschland trifft diese Regelung nur noch auf Spanien zu. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Mit solchen Taschenspielertricks kann man natürlich keine neue EU aufbauen. Ähnliche Beispiele ließen sich vielfältig für andere Organe und Institutionen aufführen. Das EP wurde nur gewählt, weil ein Parlament als eine der Grundsäulen der Demokratie gilt. Allerdings wird das EP allgemein überschätzt, da es nur an etwa 10% der Rechtsakte der EU beteiligt ist. Dafür gibt es zwei Standorte mit dem entsprechenden Parlaments-Tourismus und ordentlich Sitzungsgelder. Ich bin auch deshalb so ärgerlich, weil es neben dem fehlenden Wahlrecht noch viele ungenutzte Einflussmöglichkeiten des EP gibt, z.B. Art. 225 AEUV.

Redakteur




23. Mai 2018, 18:03

Die Europäische Union von außen

Seit 1974 veröffentlicht die Europäische Kommission jährlich zwei Standard-Eurobarometer, inzwischen 88, und zahlreiche Spezial-Eurobarometer, inzwischen 473. (http://ec.europa.eu/​commfrontoffice/​publicopinion/index.cfm/​Survey/index#p=1&​instruments=STANDARD). Darin werden Umfrageergebnisse der Bürger der aktuellen Mitgliedstaaten über die EU veröffentlicht. Pro Land werden etwa 1.000 repräsentativ ausgewählte Bürger befragt. Die meisten Fragen kann man über einen längeren Zeitraum und pro Mitgliedsland einsehen. Insgesamt wird ein positives Bild der EU dargestellt, das liegt zum Teil an der tatsächlichen, objektiv feststellbaren Situation, aber auch zum Teil an der Fragestellung. Auf die Frage, ob die Bürger ein positives, neutrales oder negatives Bild von der EU haben, antworten seit 2007 weniger als 50% mit positiv, z.Z. sind es 40%, von 2011 bis 2014 waren es sogar unter 40%. Auch die Frage nach dem Vertrauen in die EU liegt derzeit bei 41%, wobei Kroatien, Slowenien, Österreich, Zypern, Tschechien, Italien, Frankreich, Großbritannien und Griechenland unter dem Durchschnitt liegen. An der Spitze stehen Litauen, Bulgarien, Luxemburg und Finnland. Nun sind das alles Momentaufnahmen und es müsste untersucht werden, wie stark die Äußerungen von nationalen Ereignissen beeinflusst werden. Es gibt jedoch auch relativ neutrale Fragen mit ziemlich positiven Ergebnissen. So z.B. die Frage, ob der Befragte sich als Bürger der EU fühlt. Da liegt der Durchschnitt bei 70% und nur Griechenland liegt unter 50%. Luxemburg, Spanien, Malta und Deutschland liegen an der Spitze, Zypern Frankreich, Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Tschechien, Großbritannien, Italien und Griechenland sind unter dem Durchschnitt. Es muss nachdenklich stimmen, dass neben Großbritannien auch Frankreich und Italien bei beiden Umfragen sehr unterdurchschnittlich abschneiden.

Wie kommen solche Ergebnisse zustande? In den allermeisten Fällen sind es sicherlich rein emotionale Äußerungen, da der Informationsstand über die EU entweder von aktuellen Katastrophenmeldungen geprägt wird und dabei und darüber hinaus die Auswirkungen auf das eigene Land in den Medien behandelt werden. Wer hat die Zeit und macht sich die Mühe, sich einen Überblick über die Arbeit der EU und deren Auswirkungen in anderen Ländern zu machen. Der bulgarische Bauer hat sicherlich einen ganz anderen Blick auf die Dinge als der Investment Banker in London oder Frankfurt. Alle bisherigen Versuche, europäische Medien zu etablieren sind gescheitert, was national keine Bedeutung hat, kommt so gut wie nicht vor. Der ursprünglich europäisch gedachte Fernsehsender ARTE beschränkt sich auf Frankreich und Deutschland. Da ist ja die Kindersendung mit der Maus noch internationaler aufgestellt.

Was kann man tun? Ich habe in meiner Dissertation einige Vorschläge dazu gemacht und erwähne kurz ein Paar hier. Wenn sich die Europäische Kommission nicht engagiert, kommt nichts zustande. Zurzeit beschränken sich die europäischen Institutionen darauf, unkommentiert Dokumente zu veröffentlichen. Das ist eine unübersehbare Informationsflut. Ich nenne nur die wesentlichen. Die Europäische Kommission macht jährlich etwa 1.000 Vorschläge und übermittelt diese an die Mitgliedstaaten, den Rat und das Europäische Parlament. Daraus entstehen zahlreiche Stellungnahmen, die entsprechend beantwortet werden. Alles im Internet nachlesbar. Außerdem werden pro Jahr etwa 1.000 Rechtakte als verbindlich für die meisten Mitgliedstaaten erlassen. Davon werden 90% in den Mitgliedstaaten wirksam, ohne dass ein nationales Parlament irgendeinen Einfluss nimmt. Den Bürgern ist im Allgemeinen nicht bekannt, welche Entscheidungen von der EU kommen, mal abgesehen von der Bananen- oder Gurkenkrümmung. Mein Vorschlag geht dahin, dass alle EU Entscheidungen national gekennzeichnet werden müssen, um für den Bürger aber auch für die Medien mehr Transparenz zu schaffen.

Neben den gesetzgeberischen Dokumenten gibt es noch zahlreiche Informationssysteme und Entscheidungen, die die Europäische Kommission in eigener Zuständigkeit treffen kann. Neben der erwähnten 2.000 Vorgängen kommen noch etwa 7.000 dazu. Davon sind etwa 2.500 Rechtssachen des EuGH, 500 Sitzungsprotokolle des Europäischen Parlamente, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, etwa 2.000 Bekanntmachungen und Informationen sowie etwa 1.500 Rechtsakte, die die Kommission auf Grund ihrer alleinigen Zuständigkeit trifft. Die restlichen 500 Dokumente sind Entscheidungen zu Anfragen für Beihilfen sowie Ergebnisse der Prüfung von Fusionen. Die Aufzählung soll nur eine Vorstellung der Menge und Vielfältigkeit geben, die auch besonders fleißige Journalisten verzweifeln lässt. Deshalb fordere ich von der Europäischen Kommission mehr Vorbereitungsarbeiten in Form einer Internetzeitung.
Noch eine Anmerkung zu den Entscheidungen und Informationen durch die Kommission. Dazu muss man sich klar machen, für welche Bereiche die Kommission die alleinige Zuständigkeit hat. Das sind gem. Art. 3 AEUV sämtliche Zollfragen, das Wettbewerbsrecht, Währungspolitik für die Euro-Staaten, Meeresschätze und Fischereipolitik sowie die gemeinsame Handelspolitik. Im Übrigen können der Kommission im Zuge der begrenzten Einzelermächtigung weitere Zuständigkeit zugewiesen werden. Das ist zurzeit hauptsächlich in den Bereich Landwirtschaft und Umweltschutz der Fall. Im Rahmen der Zuständigkeit trifft die Kommission im Jahr wie erwähnt etwa 1.500 Entscheidungen allein, von denen die meisten auf Wechselkurse und landwirtschaftliche Preisfestlegungen entfallen.

Der Demokratieforscher Robert A. Dahl hat für eine funktionierende Demokratie 5 Kriterien gefordert, die erfüllt sein müssen. Eine davon lautet „enlightened understanding“. Dazu führt er aus, dass die Möglichkeiten zur angemessenen Information gegeben sein müssen. Ich verstehe unter angemessenen Informationen nicht nur die Bereitstellung der puren Inhalte sondern auch entsprechende Erläuterungen und Interpretationen. Das fehlt bei der EU ganz eindeutig. Unwissen und Halbwahrheiten führen zu Verschwörungstheorien, Ängsten und Ablehnung. Angemessene Informationen sind immer noch die Integrationsinstrumente. Vorausgesetzt man will eine weitere Integration und nicht den Intergouvernementalismus, oder das Europa der Vaterländer wie es der französische Staatspräsident Charles de Gaulle in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts gefordert hat. Ich habe immer geglaubt, 50 Jahre später wären wir weiter, aber zurzeit ist eine intensive Restauration zu beobachten. Viele beschreiben sie, kaum jemand tut etwas dagegen. Mein Ratschlag ist, mit einer angemessenen Information zu beginnen.

Redakteur




23. Mai 2018, 18:02

Die Europäische Union von innen

Es ist relativ mühsam, Regeln, Abläufe und Grundlagen der Europäischen Union zu durchschauen, daher möchte ich einige Anmerkungen zum Verständnis machen. Ich habe in Gesprächen festgestellt, dass selbst interessierte Mitbürger, die sich nur aus den Medien informieren, zum Teil Schwierigkeiten haben. Weitere Einzelheiten können meiner Dissertation entnommen werden, die auf der Seite Auswertungen vorgestellt habe.
Vorher möchte ich noch drei Erläuterungen geben. Erstens ist es ganz einfach, authentische Informationen über die EU zu bekommen, alles steht irgendwo, aber die Quellen wechseln oft und Verlautbarungen haben meistens Sekundärquellen als Grundlage. Ich werde daher nur in Ausnahmefällen Quellen nennen, da sie zu ungenau sein könnten. Wer Genaueres wissen möchte, kann das im Kommentar zum Beitrag erwähnen, ich werde auf jeden Fall antworten.
Zweitens werden die finanzielle Ausstattung und die Einflussmöglichkeiten der EU im Allgemeinen überschätzt. Der Personalbestand ist so groß wie der der Stadtverwaltung von Paris oder einem Drittel von Berlin. Der Haushalt der EU entspricht dem von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfahlen zusammen und die haben ca. 40 Mio. Einwohner gegenüber etwa 500 Mio. der EU. Der Einfluss ist ausschließlich von nationalen Interessen abhängig, die Geschichte von der Integration und einem Handeln für Europa trifft nur sehr bedingt zu.
Drittens wird Deutschland oft als Musterknabe dargestellt, der die Regeln nicht nur beeinflusst sondern auch befolgt und der das Ganze bezahlt. Ja, wir sind größter Nettozahler, aber gemessen am Bevölkerungsanteil und der Stärke der Volkswirtschaft zahlen wir noch zu wenig. Wir haben 2015 zwar mit € 14,3 Mrd. am meisten gezahlt, aber gemessen am Bruttoinlandsprodukt sowie pro Einwohner lagen die Niederlande, Schweden und Großbritannien vor uns. Was die Regeleinhaltung anbetrifft, werden jährlich über 1.000 Verstöße festgestellt und Deutschland liegt immer im oberen Viertel. Weniger als die Hälfte der Regelverletzungen sind Terminüberschreitungen.
Nun zur Funktionsweise der EU, sie ist weit davon entfernt, ein staatenähnliches Gebilde darzustellen, andererseits viel einflussreicher als eine besonders wichtige Verwaltungsbehörde. Zwar ist die Gewaltenteilung nur schwach ausgeprägt und die Entscheidungsvarianten zur Entstehung von Rechtsakten sind vielfältig und kompliziert, aber durch das Mehrebenensystem (das heißt, dass viele Funktionen auf der EU- und der nationalen Ebene wahrgenommen werden) ist die Kontrolle in Form von Checks and Balances genügend gewährleitet. Bei der Gewaltenteilung ist nur der Europäische Gerichtshof als voll funktionsfähig anzusehen – alle Mitgliedsstaaten akzeptieren den EuGH als oberste Instanz -, die Legislative und die Exekutive entsprechen keinen rechtsstaatlichen Ansprüchen. Das eigentliche Legislativorgan, das Europäische Parlament, ist an weniger als 10% der Entscheidungen beteiligt; den größten Einfluss hat der Rat der EU in seinen verschiedenen Zusammensetzungen. Die Mitglieder des Rates gehören gleichzeitig der Exekutive ihrer Länder an. Das heißt, dass sie sich ihre eigenen Gesetze machen. Die Exekutive der EU ist zweigeteilt, die Europäische Kommission überwacht die Ausführung, hat aber nur geringe Möglichkeiten der Durchsetzung. Der zweite Teil der Exekutive ist in den Nationalstaaten verortet und wird von den Ministern wahrgenommen, die im Rat die Entscheidungen getroffen haben.
Die Struktur der Europäischen Kommission ist im Prinzip sehr erfolgreich, wenn man von den Kommissionen Santer (nach Bestechungsvorwurf zurückgetreten) und Juncker (gescheiterter Antrag eines Misstrauensvotum bereits drei Wochen nach Amtsantritt, falsche Strategie bei der Wahl des Europäischen Parlamentes) absieht. Mitunter wird der Kommission das Initiativmonopol (Art. 17 EUV) vorgeworfen, aber gerade das und die Handhabung desselben hat sich als vorteilhaft erwiesen. Zwei Dinge sind entscheidend: erstens werden alle Initiativen der Kommission, sofern diese nicht allein zuständig ist, an alle Beteiligten als Vorschlag mit der Möglichkeit der Stellungnahme mit und ohne Begründung (Frühwarnsystem) oder auch eines Vetos weitergeleitet. Dass die meisten Mitgliedstaaten von der aktiven Teilnahme wenig oder gar keinen Gebrauch machen, kann dem System nicht angelastet werden. Hier wird dann auf nationaler Ebene oft fälschlicherweise mit Nichtwissen argumentiert, wenn es zu Unzulänglichkeiten kommt. Zweitens haben der Rat (Art. 241 AEUV)und das Europäische Parlament (Art. 225 AEUV)die Möglichkeit, der Kommission Vorschläge zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele zu unterbreiten. Auch von dieser Möglichkeit wird sehr selten Gebrauch gemacht. Vorwerfbar ist der Kommission die unnötige Ausweitung der Kommissariate, zumal die kleineren Länder gar nicht in der Lage sind, das nötige Personal zu stellen. Im Vertrag von Lissabon wurde festgelegt, dass die Größe der Kommission 2/3 der Mitgliedsländer mit einer entsprechenden Rotation betragen soll. Irland hatte schon vor Vertragsabschluss gefordert, diese Regelung, die ab 2014 gelten sollte, auszusetzen. So geschah es durch Beschluss vom 22.05.2013, dass Malta, Zypern und Luxemburg genau so ein Kommissariat stellen wie z. B. Frankreich oder Italien.

Das Parlament als Herzstück jeder repräsentativer Demokratie ist der größte Schwachpunkt im demokratischen Gefüge der Europäischen Union. Zunächst wurde gar kein Parlament für die Europäische Gemeinschaft vorgesehen, da die Mitglieder als demokratisch gefestigte Staaten galten und die Wirtschaftspolitik im Vordergrund stand. Außerdem waren und sind die Mitglieder der EU die Staaten. Die erste Wahl fand 1979 statt und bis heute hat es das Parlament nicht geschafft, eine ordnungsgemäße Struktur zu schaffen. Im EU-Vertrag sind die Verhältniswahl und die Zahl der Abgeordneten (751) vorgeschrieben. Die Zahl der Abgeordneten pro Land wird vom Parlament bestimmt. Beim Ausscheiden von Großbritannien ist also eine Neuordnung erforderlich, man darf gespannt sein. Ebenso darauf, ob und wann das Parlament ein Wahlrecht beschließt. Bisher gelten die nationalen Bestimmungen (siehe Anlage 9 in den Auswertungen), was zu absurden Situationen führt. Viele Bürger nehmen die Wahl nicht ernst, was sowohl an der Wahlbeteiligung als auch an den gewählten Parteien ablesbar ist. Viele Länder haben eine starke Gruppe der EU-Gegner unter den Abgeordneten, Deutschland ist mit 14 Parteien vertreten: CDU, CSU, SPD, Grüne, LINKE, AfD, FDP, NPD, Familien-Partei, Freie Wähler, Piraten, Die PARTEI, Die Tierschutzpartei, Die Ökologisch-Demokratische Partei. Zu all dem kommt noch, dass sich das Europäische Parlament den Luxus erlaubt, abwechselnd an zwei Standorten zu tagen (Straßburg und Brüssel), weil man sich nicht auf einen Ort einigen konnte. Außerdem wurde bei einer Neuordnung die Verwaltung nach Luxemburg verlegt. Das kostet im Jahr weit mehr als € 100 Mio. zusätzlich. Dabei beschäftigt sich das Parlament meistens mit sich selbst. Anträge werden nur sehr selten gestellt, eine Auseinandersetzung zwischen Regierungskoalition und Opposition findet nicht statt, da es keine Regierung gibt und die Beteiligung an Rechtsakten liegt unter 10%. Da es weder eine Repräsentation der Wähler gibt (siehe Wahlrecht), ist auch die Legitimation sehr umstritten. Wenn die Europäische Union ihrem eigenen Anspruch, „Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie.“ (Art. 10 EUV) gerecht werden will, sind fundamentale Änderungen erforderlich.

Wäre noch der Rat zu erwähnen, der bekanntlich aus zwei Räten besteht, und zwar dem Europäischen Rat, bestehend aus den Regierungschefs der Mitgliedsländer und dem Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Fachministern. Letzterer kurz Rat genannt ist neben der Kommission die wichtigste und einflussreichste Institution. Die Entscheidungsstruktur der EU ist außerordentlich vielfältig und kompliziert. Es gibt 63 Entscheidungsarten und 358 Entscheidungsmöglichkeiten (siehe Tabelle 2 in den Auswertungen). Der Rat hat ursprünglich nichtöffentlich getagt, dies ist jedoch seit dem Vertrag von Lissabon (2009) geändert worden. Der Kompromiss war, dass Entscheidungen öffentlich sind und alles andere nicht. Wenn etwas nicht öffentlich diskutiert werden soll, wird einfach keine Entscheidung auf die Tagesordnung gesetzt (Beispiel Europäisches Kaufrecht KOM 635 2011, bis heute nicht entschieden). Eine positive Entwicklung hat die Mehrheitsfindung im Rat genommen. Es gibt jetzt die doppelte Mehrheit als qualifizierte Mehrheit, indem jedes Land zwar nur eine Stimme hat, aber im Normalfall 55% der Länder, die mindestens 65% der Bevölkerung repräsentieren, für die qualifizierte Mehrheit erforderlich sind. Bei besonders wichtigen Entscheidungen ist Einstimmigkeit vorgeschrieben. Das hat sich demokratietheoretisch nicht als besonders positiv erwiesen, da es hier zu taktischen, nicht sachbezogenen Allianzen kam, die andere Ziele durch angekündigtes Abstimmungsverhalten durchzusetzen versuchten.

Die Beurteilung der EU von innen hängt sehr viel von den Erwartungen ab. Positiv ist insgesamt die Qualität der Administration, die trotz der drei Standorte des Europäischen Parlaments zu sehr annehmbaren Kosten arbeitet. Zurzeit ist keine Tendenz zu mehr Integration zu sehen. Die formale Stärkung der nationalen Parlamente hat zu weniger Integration und zur Stärkung des Intergouvernementalismus geführt. Es fehlen auch die Definitionen für eine fernere Zukunft. Soll es bei dem Staatenverbund, wie er vom Bundesverfassungsgericht genannt wurde, bleiben, werden nicht viele Änderungen benötigt. Das Europa der zwei Geschwindigkeiten wird sich dann vermutlich durch weitere verstärkte Zusammenarbeit (Titel IV EUV) noch ausweiten und die EU wird global an Einflussmöglichkeiten verlieren. Die Rückentwicklung zu einer Wirtschaftsunion ist dann absehbar. Eine Neugründung in fernerer Zukunft ist daher nicht unwahrscheinlich. Einer der Leitsätze dafür sollte eine Forderung von Wolfgang Schäuble aus dem Jahr 2003 sein, nämlich „… dann müssen die Institutionen in Europa so reformiert werden, dass die demokratische Legitimation europäischer Entscheidungen durch europäische Institutionen erfolgt …“ Eine Weiterentwicklung, ja sogar der Bestand der EU hängt ganz wesentlich von einer inneren Erneuerung ab.

Redakteur




23. Mai 2018, 12:13

Folgebereitschaft der Minderheiten

Demokratie lebt auch vom Wettbewerb um die politische Macht. Dabei entstehen Mehr- und Minderheiten. Die Herrschaft der Mehrheit findet im Schutz der Minderheiten ihre Grenze. Zum einen, weil die Mehrheit von heute zumindest in Teilen die Minderheit von morgen sein kann. Zum anderen, weil die sonst die ethischen Voraussatzungen der Demokratie in Frage gestellt würden.
Warum folgen die Minderheiten den Mehrheitsentscheidungen? Dieses Phänomen erklärt sich aus einem Wir-Gefühl, einer kollektiven Identität. Sofern es hier Spannungen gibt, wie z.B. in der 60er Jahren, als die Außerparlamentarische Opposition gegen gegen die z.T. wieder politisch aktiven Eliten des 3. Reiches sowie gegen die große Koalition protestierten oder heute, wenn einige Minderheiten, die sich als außerhalb der Grundordnung sehen, aggressiv gegen die staatliche Gewalt opponieren, muss sich die Mehrheit dazu entschließen, legal zustande gekommene Entscheidungen durchzusetzen.
Im Allgemeinen entsteht die Folgebereitschaft ohne Zwang.

Wenn aber wie in der Europäischen Union die kollektive Identität zu schwach ausgeprägt ist, - manche sagen auch, sie wäre gar nicht vorhanden - kommt es zu Erscheinungen, wie sie in der EU zu beobachten sind vom Brexit bis zu offenen Vertragsverletzungen durch Mitgliedstaaten.
Wie ich in meiner Dissertation ausgeführt habe, bedarf es zu nächst einiger Anstrengungen, um das institutionelle Demokratiedefizit abzubauen, vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament bis zur Schaffung der Organe, die EU Entscheidungen auch auf europäischer Ebene treffen können. Darauf aufbauend kann dann das sozio-strukturelle Demokratiedefizit verringert werden. Die EU braucht eine "Erinnerungs-, Erfahrungs- und Kommunikationsgemeinsachft" (Graf Kielmannsegg 2009).

Redakteur




 

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